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Rechtsgrundlage

EINE EU BESTIMMUNG REGELT, DASS PFLEGEKRÄFTE AUS SLOWAKEI LEGAL BESCHÄFTIG WERDEN KÖNNEN.

§§§ 


wom1.jpgSeit 2004 kann slowakisches Pflegepersonal im Rahmen der EU-Dienstleistungsfreiheit legal in Deutschland beschäftigt werden.

Die rechtlichen Grundlagen dafür stellen die Beschäftigungsverordnung(BeschV) und das Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) der Bundesrepublik Deutschland dar.

Aus den rechtlichen Grundlagen lässt sich entnehmen, dass der Einsatz von ausländischen Betreuer(innen) oder Haushaltshilfen aus den neuen EU-Beitrittsländern in der Bundesrepublik Deutschland den aktuellen gesetzlichen Vorgaben im Sinne der EU-Dienstleistungsfreiheit entspricht und somit vollkommen legal und rechtskonform ist.

Vermittlungsgegenstand ist ein Vertrag mit slowakischen Unternehmen. Vertragsverhältnisse können daher nur mit unserem Unternehmen begründet werden. Es entsteht keinesfalls ein Vertragsverhältnis unmittelbar zwischen Ihnen und einer europäischen Betreuungsperson.

Entsendung der slowakischen Betreuungskräfte – 100 % Legalität

Mit dem Beitritt Slowakei in 2004 in die Europäische Union (EU), ergibt sich die Möglichkeit, dass slowakische Staatsbürger visumsfrei nach Deutschland einreisen, sich hier aufhalten und von ihrer Niederlassungs- bzw. Dienstleistungsfreiheit Gebrauch machen können. Ab dem 01.05.2011 gilt die volle Dienstleistungsfreiheit uneingeschränkt für alle EU Länder.

Das Personal ist in unserem Unternehmen in Slowakei angestellt, sozial und krankversichert .

Die rechtlichen Grundlagen dafür stellen die Beschäftigungsverordnung (BeschV) und das Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) der Bundesrepublik Deutschland dar.